Johann Jakob Geiger, 17411822 (81 Jahre alt)

Name
Johann Jakob /Geiger/
Art des Namens
Geburtsname
Vornamen
Johann Jakob
Nachname
Geiger
Geburt
5. April 1741 27
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 100 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1741
Kindstaufe
5. April 1741 27 (0 Tage alt)
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 100 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1741
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Geburt eines Bruders
29. Januar 1743
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 102 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1743
Kindstaufe eines Bruders
29. Januar 1743
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 102 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1743
Geburt einer Schwester
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 105 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1744
Kindstaufe einer Schwester
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 105 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1744
Geburt eines Bruders
18. Januar 1747
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 108 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1747
Kindstaufe eines Bruders
18. Januar 1747
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 108 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1747
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024 / Seite 46
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1775
Geburt eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 110 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1748
Kindstaufe eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 110 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1748
Geburt eines Bruders
3. Mai 1749
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Kindstaufe eines Bruders
3. Mai 1749
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 111 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1749
Tod eines väterlichen Großvaters
16. Februar 1751
Merklingen (-1818)
Breitengrad: 48.76 Längengrad: 8.85
Postleitzahl: PLZ: 71263
INDI:EVEN:ADDR:NOTE: @N2783@
INDI:EVEN:ADDR:NOTE: @N2959@
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 405 / Seite 88 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1751
Tod eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 190 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1751
Geburt eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Kindstaufe eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 114 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1748
Details zur Zitierung: Band 16 / Bild 104 / Seite 106
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
Geburt eines Bruders
4. März 1755
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 116 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1755
Kindstaufe eines Bruders
4. März 1755
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 116 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1755
Geburt eines Bruders
Mai 1757
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Kindstaufe eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 118 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1757
Tod eines Bruders
4. September 1757
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 102 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1743
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 192 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1759
Tod eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 118 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1757
Bestattung eines Bruders
6. September 1757
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 192 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1759
Tod eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 116 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1755
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 192 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1759
Bestattung eines Bruders
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 192 / Seite # R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1759
Heirat
24. Oktober 1769 (28 Jahre alt)
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 031 / Seite 3 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Geburt einer Tochter
Postleitzahl: PLZ: 71263
Kindstaufe einer Tochter
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 008 / Seite 10 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1770
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Geburt eines Sohns
9. Juli 1772
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Kindstaufe eines Sohns
9. Juli 1772
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 008.b / Seite 11 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1772
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Tod eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 044 / Seite 8 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1772
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Bestattung eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 044 / Seite 8 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1772
Geburt einer Tochter
14. März 1774
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 009 / Seite 12 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1774
Kindstaufe einer Tochter
14. März 1774
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 009 / Seite 12 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1774
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Geburt eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 010 / Seite 14 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1775
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024.b / Seite 47
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801
Kindstaufe eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 010 / Seite 14 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1775
Geburt eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 50 / Seite 47
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1835
Kindstaufe eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 011 / Seite 16 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1779
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 025 / Seite 48
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802
Tod einer Ehefrau
20. November 1780
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 046.b / Seite 12 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Bestattung einer Ehefrau
22. November 1780
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 046.b / Seite 12 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
Tod eines Vaters
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 047.b / Seite 15 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1785
Bestattung eines Vaters
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 047.b / Seite 15 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1785
Heirat
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 035.b / Seite 10 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1789
Tod einer Mutter
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 049 / Seite 18 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1789
Bestattung einer Mutter
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 049 / Seite 18 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1789
Beruf
Bauer
zwischen 1792 und 1802
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 036 / Seite 12 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1792
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 038.b / Seite 15 LR
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 046.b / Seite 12 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024.b / Seite 47
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801
Privileg
Bürger
zwischen 1792 und 1802
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 036 / Seite 12 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1792
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 038.b / Seite 15 LR
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 046.b / Seite 12 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024.b / Seite 47
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801
Heirat einer Tochter
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 036 / Seite 12 R
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1792
Tod einer Ehefrau
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 051 / Seite 22 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1797
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Bestattung einer Ehefrau
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 051 / Seite 22 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1797
Heirat einer Tochter
Postleitzahl: PLZ: 71263
FAM:EVEN:ADDR:NOTE: @N2783@
FAM:EVEN:ADDR:NOTE: @N2959@
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Heirat eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 038 / Seite 15 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione in secundo gradu con sanguinitatis, lineae acqualis, einander heirathen zu dürffen.«

Übersetzung: mit der Angabe des zweiten Verwandtschaftsgrad, und die Lin ie gleich ist, […]

Dass heißt, die Brautleute waren im 2. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024 / Seite 46
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1775
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024.b / Seite 47
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione in secundo gradu con sanguinitatis, lineae acqualis, einander heirathen zu dürffen.«

Übersetzung: mit der Angabe des zweiten Verwandtschaftsgrad, und die Lin ie gleich ist, […]

Dass heißt, die Brautleute waren im 2. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Heirat eines Sohns
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 038.b / Seite 15 LR
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 025 / Seite 48
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802
Tod
29. Dezember 1822 (81 Jahre alt)
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 1 / Bild 100 / Seite # L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1741
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Familie mit Eltern
Vater
17141785
Geburt: 27. Februar 1714 34 37 Merklingen (-1818)
Tod: 9. September 1785Hausen an der Würm (-1818)
Mutter
Heirat Heirat3. Mai 1740Hausen an der Würm (-1818)
11 Monate
er selbst
17411822
Geburt: 5. April 1741 27 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 29. Dezember 1822Hausen an der Würm (-1818)
22 Monate
jüngerer Bruder
17431757
Geburt: 29. Januar 1743 28 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 4. September 1757Hausen an der Würm (-1818)
20 Monate
jüngere Schwester
2 Jahre
jüngerer Bruder
17471830
Geburt: 18. Januar 1747 32 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 22. Juni 1830Hausen an der Würm (-1818)
19 Monate
jüngerer Bruder
1748
Geburt: 14. August 1748 34 Hausen an der Würm (-1818)
9 Monate
jüngerer Bruder
17491751
Geburt: 3. Mai 1749 35 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 22. März 1751Hausen an der Würm (-1818)
3 Jahre
jüngerer Bruder
17521829
Geburt: 1. August 1752 38 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 8. Januar 1829Gemeinde Merklingen (1818-1972)
3 Jahre
jüngerer Bruder
17551757
Geburt: 4. März 1755 41 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 8. September 1757Hausen an der Würm (-1818)
2 Jahre
jüngerer Bruder
17571757
Geburt: Mai 1757 43 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 4. September 1757Hausen an der Würm (-1818)
Familie der Mutter mit Johann Conrad Frech
Stiefvater
Mutter
Familie mit Ottilia Keck
er selbst
17411822
Geburt: 5. April 1741 27 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 29. Dezember 1822Hausen an der Würm (-1818)
Ehefrau
17521780
Geburt: 22. März 1752 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 20. November 1780Hausen an der Würm (-1818)
Heirat Heirat24. Oktober 1769Hausen an der Würm (-1818)
9 Monate
Tochter
1770
Geburt: 29. Juli 1770 29 18 Hausen an der Würm (-1818)
2 Jahre
Sohn
17721772
Geburt: 9. Juli 1772 31 20 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 28. Dezember 1772Hausen an der Würm (-1818)
20 Monate
Tochter
1774
Geburt: 14. März 1774 32 21 Hausen an der Würm (-1818)
20 Monate
Sohn
17751843
Geburt: 31. Oktober 1775 34 23 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 16. Juli 1843Hausen an der Würm (-1818)
4 Jahre
Sohn
17791854
Geburt: 17. Juli 1779 38 27 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 31. März 1854Gemeinde Hausen an der Würm (1818-1971)
Familie mit Anna Catharina Laure
er selbst
17411822
Geburt: 5. April 1741 27 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 29. Dezember 1822Hausen an der Würm (-1818)
Ehefrau
1797
Tod: 6. Oktober 1797Hausen an der Würm (-1818)
Heirat Heirat1789
[Herr] Keck + Anna Catharina Laure
Partnerins Partner
Ehefrau
1797
Tod: 6. Oktober 1797Hausen an der Würm (-1818)
Heirat Heiratvor 1789Hausen an der Würm (-1818)
Scheidung Scheidungvor 1789Hausen an der Würm (-1818)
Geburt
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Kindstaufe
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Heirat
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Heirat
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Beruf
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
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Privileg
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
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Tod
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1741
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1774
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1775
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1792
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione in secundo gradu con sanguinitatis, lineae acqualis, einander heirathen zu dürffen.«

Übersetzung: mit der Angabe des zweiten Verwandtschaftsgrad, und die Lin ie gleich ist, […]

Dass heißt, die Brautleute waren im 2. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1779
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1772
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1780
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801
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Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 025 / Seite 48
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1802
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
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Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1789
Beruf
Gemeinsame Notiz

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Privileg
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Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Gemeinsame Notiz
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Gemeinsame Notiz

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione in secundo gradu con sanguinitatis, lineae acqualis, einander heirathen zu dürffen.«

Übersetzung: mit der Angabe des zweiten Verwandtschaftsgrad, und die Lin ie gleich ist, […]

Dass heißt, die Brautleute waren im 2. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

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Gemeinsame Notiz

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione ratione aetatis et c onsanguinitatis in tertio gradu lineae acqualis«

Übersetzung: mit der Angabe des Alters und dem dritten Verwandtschaftsgr ad in gleicher Linie

Dass heißt, die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft