Johann Georg Geiger + Sibylla Geiger

Keine Kinder
17751843
Geburt: 31. Oktober 1775 34 23 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 16. Juli 1843Hausen an der Würm (-1818)
17411822
Geburt: 5. April 1741 27 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 29. Dezember 1822Hausen an der Würm (-1818)
17521780
Geburt: 22. März 1752 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 20. November 1780Hausen an der Würm (-1818)
17781847
Geburt: 20. Januar 1778 31 20 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 13. August 1847Hausen an der Würm (-1818)
17471830
Geburt: 18. Januar 1747 32 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 22. Juni 1830Hausen an der Würm (-1818)
17571785
Geburt: 5. Dezember 1757 Hausen an der Würm (-1818)
Tod: 12. April 1785Hausen an der Würm (-1818)

Tatsachen und Ereignisse

Heirat
24. November 1801
Hausen an der Würm (-1818)
Breitengrad: 48.78 Längengrad: 8.83
Postleitzahl: PLZ: 71263
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 038 / Seite 15 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione in secundo gradu con sanguinitatis, lineae acqualis, einander heirathen zu dürffen.«

Übersetzung: mit der Angabe des zweiten Verwandtschaftsgrad, und die Lin ie gleich ist, […]

Dass heißt, die Brautleute waren im 2. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024 / Seite 46
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1775
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024.b / Seite 47
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione in secundo gradu con sanguinitatis, lineae acqualis, einander heirathen zu dürffen.«

Übersetzung: mit der Angabe des zweiten Verwandtschaftsgrad, und die Lin ie gleich ist, […]

Dass heißt, die Brautleute waren im 2. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Gemeinsame Notiz

Keine Kinder.

Quellenzitat
Details zur Zitierung: Band 2 / Bild 038 / Seite 15 L
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801

Eintrag im Kirchenbuch: »[…] cum dispensatione in secundo gradu con sanguinitatis, lineae acqualis, einander heirathen zu dürffen.«

Übersetzung: mit der Angabe des zweiten Verwandtschaftsgrad, und die Lin ie gleich ist, […]

Dass heißt, die Brautleute waren im 2. Grad miteinander verwandt und hät ten eigentlich nach kanonischen Recht nicht heiraten dürfen, wobei die s zwischen der katholischen und evangelischen Kirche unterschiedlich geh andhabt wurde.

--> Blutsverwandte

Gemeinsame Notiz: Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Im katholischen Kirchenrecht stellt Blutsverwandtschaft nicht nur in ger ader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) ein Ehehindernis dar, sonde rn auch in der Seitenlinie bis in den vierten Grad (Geschwister sind Blu tsverwandte zweiten Grades, Onkel/Nichte oder Tante/Neffe sind Blutsverw andte dritten Grades, Cousins ersten Grades sind Verwandte vierten Grade s). Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses E hehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abge leitet) und wann rein kirchliches Recht ist. Daher präzisiert das Gesetz buch des Kirchenrechts in can. 1078 § 3, dass es von diesem Hindernis i n der geraden Linie (direkte Vor-/Nachfahren) und im zweiten Grad der Se itenlinie (Geschwister) keine Befreiung (Dispens) gebe.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Blutsverwandtschaft

Quellenzitat
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 023 / Seite 45
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1769
Quellenzitat
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024 / Seite 46
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1775
Quellenzitat
Details zur Zitierung: Band 9 / Bild 024.b / Seite 47
Datenqualität: sicher, Primärquelle
Datum des Eintrages in der ursprünglichen Quelle: 1801
Letzte Änderung
13. Mai 202020:49:55