Vom Eckerich im Merklinger Wald

Gemeinsame Notiz

Vom Eckerich im Merklinger Wald
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„Eckerich“, von Buchecker abgeleitet, bedeutet die Waldweide für Sc hweine. Das Eckerichrecht erlaubte einer Gemeinde, die Schweine durch de n Schweinehirten zur Weide oder Mast in den Wald treiben zu lassen. Auc h die Gemeinde Merklingen nutzte um 1568 zweifellos dieses Recht in ihre m „Grossen Wald“. Den riesigen Stumpen nach müssen dort Jahrhunderte alt e Buchen und Eichen gestanden haben. Es sind auch die Namen verschiedene r Schweinehirten aus jener Zeit überliefert:
1600: Gallus Pfefflin, „der Seugall“ genannt;
1617: Romey (Remigius) Stahl, „Sewhirtt“.
1627: Leonhard Geiger, Schweinehirt.
Das Eckerich dauerte gewöhnlich von Michaelis (29. Sept.) bis Andre ä (30. November), also 2 Monate. Über die Praxis des Eckerichtriebs is t nichts überliefert. Es war wohl möglich, dass die Schweine wochenlan g im Wald blieben und für die Nacht in ein Gatter zusammengetrieben wurd en. Dazu brauchte der Schweinehirt wohl Helfer und auch Hunde.
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